Unsere Qualitätssicherung

Wir sind momentan noch nicht zertifiziert, führen jedoch folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung in unserem Hause durch:

Planung und Steuerung der Qualitätssicherung:

  • Qualitätsberatung mit unseren Kunden
  • Prüfung der Bestellvorschriften unserer Kunden
  • Veranlassung zur Mitarbeit des Fertigungsbetriebes bei der Erstellung von Qualitätssicherungs-Vorschriften
  • Entscheidung über Versandfreigabe oder Sperrung
  • Planung, Überprüfung und Durchführung von technischen Abnahmeprüfungen
  • Überwachung der Lieferanten

Überwachung der Erzeugnisse:

1) Überwachung der Vormaterialbeschaffung

  • Vormaterialbeschaffungen erfolgen entsprechend der Bestellvorschriften
  • Werden bei der Eingangskontrolle, während der Fertigungsüberwachung oder bei der Endabnahme Mängel am Erzeugnis festgestellt, die auf Fehler des Rohmaterials schließen lassen, wird mit dem Lieferanten Kontakt aufgenommen (Reklamation) ggf. wird dieses Material gesperrt und dem Lieferanten zur Verfügung gestellt.
  • Zur Verringerung des Kontrollaufwandes in der Eingangsprüfung werden vom Lieferanten Zeugnisse nach DIN EN 10024-2.2, 2.3 oder 3.1/3.2 je nach Kundenforderung gefordert.

2) Eingangsprüfung und Identifizierung des Vormaterials

  • Die Eingangsprüfung besteht aus einer Identitätskontrolle. Bei Rohmaterialeingang wird das Material anhand der Begleitpapiere, Etiketten etc. auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Bestellvorschrift überprüft. Außerdem werden die vom Lieferwerk beigestellten Werkszeugnisse auf Richtigkeit überprüft.

3) Fertigungsüberwachung

  • Die Vorgaben für die einzelnen Fertigungsschritte sind in internen Arbeitsunterlagen enthalten. Es wird für jeden Auftrag eine Leitkarte mit den einzelnen Arbeitsgängen erstellt.
  • In diesen Unterlagen sind besondere Vereinbarungen mit den Kunden bzw. auftragsspezifische Bedingungen dokumentiert.
  • Die Fertigung wird durch fachkundiges Personal überwacht.
  • Die Kontrollen werden von fachkundigen Prüfern durchgeführt.

4) Nichtspezifikationsgerechte Erzeugnisse

  • Erzeugnisse werden dann als nicht spezifikationsgerechtet betrachtet, wenn sie mit den Anforderungen des Kunden nicht übereinstimmen.
  • Die nicht spezifikationsgerechten Erzeugnisse werden aus der laufenden Fertigung herausgenommen und es wird entschieden, ob die Erzeugnisse
    » verworfen
    » nachgearbeitet (eventuell nach Genehmigung durch den Besteller),
    » oder, nach Abstimmung mit dem Besteller ausgeliefert werden können.

5) Konservierung, Verpackung und Verladung

  • Falls für Konservierung, Verpackung und Verladung besondere Vorschriften vereinbart wurden, ist RSK für die richtige Durchführung und Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich.

6) Lagerung und Versand

  • Beim Verladen ist auf einwandfreie Verladung auf dem LKW zu achten. Ist zu befürchten, dass ein einwandfreier Transport nicht gewährleistet ist (vor allem bei Abholern z.B. mangelnder Korrosionsschutz durch feuchten LKW, keine ausreichende Ladungssicherung usw.) ist dies auf den Verladepapieren zu vermerken und vom Fahrzeugführer zu quittieren.

Obengenannte Maßnahmen haben wir getroffen, um eine einwandfreie Qualität liefern zu können. Eine Zertifizierung wird langfristig angestrebt. Ein genauer Termin steht jedoch zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest.


RSK Stahl- und Fertigteile Produktions- und Vertriebs GmbH

Hasenkamp 1, 25482 Appen
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